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E-Check - Anlagenüberprüfung
Für alle gewerblichen Betreiber von elektrischen Anlagen gelten schon jetzt die gesetzlichen Prüffristen der Ö–NORM, auch im öffentlichen Bereich.
Auch alle Vermieter haften für die elektrische Sicherheit des vermieteten Gegenstandes, also auch für Wohnungen!
Deshalb : Anlagenüberprüfung nach jedem Mieterwechsel!
Den privaten Haushalten sollte ebenfalls die Sicherheit für die Familienangehörigen und für das Hab und Gut hinsichtlich der elektrischen Anlage noch mehr am Herzen liegen!
Die persönliche Haftung von Arbeitgeber, Vermieter oder Betreiber ist nur auszuschließen, wenn der Nachweis der Prüfungen durch den Elektrofachbetrieb in Form des "E-Check " (nach ÖVE) erbracht und dokumentiert wird durch:
- Rechnung
- Prüfprotokoll
- Anlagenbuch
Wenden Sie sich an den Spezialisten,
denn nur dieser kann für Sie den E-CHECK ausführen!
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Verantwortung liegt beim Betreiber
Die Verantwortung über die Einhaltung der Prüffristen und der Nachweis der Überprüfung obliegt dem Anlagenbetreiber.
Das Anlagenbuch stellt in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument zur Einhaltung dieser Forderungen dar und ist daher über die Lebensdauer der Anlage aufzubewahren.
Wer die vorgeschriebe Anlagenüberprüfung nicht durchführt, handelt "grob fahrlässig".
Bei "grober Fahrlässigkeit" zahlen Versicherungen in der Regel nicht!
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