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Das Anlagenbuch
Das Anlagenbuch ist mit dem Typenschein beim Auto vergleichbar.
Es ist eine Sammlung von Anlagendokumentationen und Prüfprotokollen einer elektrischen Anlage. Im Anlagenbuch sind alle Schaltpläne beziehungsweise - bei größeren Anlagen - ein Schaltplanverzeichnis eingefügt. Sämtliche Prüfprotokolle, wie Sicherheitsprotokolle, Blitzschutzprotokolle und Erdungsprotokolle, sind in gesammelter Form darin aufzunehmen. Darüber hinaus müssen allgemeine Angaben, wie Anlagen-Errichter, Planer, Netzbetreiber und eine Reihe technischer Angaben festgehalten werden.
Bei Neuanlagen hat das Anlagenbuch der Errichter der elektrischen Anlage dem Betreiber nachweislich zu übergeben. Dieser wiederum ist zur Aufbewahrung auf der Anlage verpflichtet.
Die außerordentliche Prüfung
Bei bestehenden Anlagen, bei denen noch kein Anlagenbuch existiert, ist durch eine außerordentliche Prüfung der Sicherheitsstandard der elektrischen Einrichtungen zu überprüfen und das Ergebnis der Prüfung mit den, vom Anlagenbuch bekannten Inhalten zu einem so genannten Ersatzanlagenbuch zu ergänzen.
Die einzuhaltenden Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen sind seit der Elektroschutzverordnung (BGBl. II Nr. 33/2012 ESV 2012 vom 1. März 2012, siehe Prüfintervalle) festgeschrieben. Dabei beträgt die Standardprüffrist für elektrische Anlagen fünf Jahre. Abweichend davon gibt es jedoch - je nach Beanspruchung der elektrischen Ausrüstung - längere und kürzere Intervalle. So wird beispielsweise das Intervall auf ein Jahr reduziert, wenn die Anlagenteile einer starken Verschmutzung und Feuchtigkeit ausgesetzt sind.
Der Prüfbefund
Der Prüfbefund dient als Beleg für die Mängelfreiheit Ihrer Anlage. Es wird von der Betriebs- oder Unternehmensversicherung im Schadensfall als Befund und Gutachten anerkannt. Weiters dient es als Bestätigung der Normengemäßen Installation gegenüber Behörden, Arbeitsinspektor usw.
Im Prüfbefund sind enthalten:
- Anlagenadresse
- Anlagenbetreiber
- Angabe der geprüften Anlagenteile
- Geprüfte Normen
- Detail-Prüflisten
- Name des Prüfers
- Datum der nächsten Überprüfung
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